Aushändigung der Bewerbungsunterlagen aller Bewerber an den Betriebsrat : Bundesarbeitsgericht v.3.12.1985
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei Einstellungen von Arbeitnehmern dem Betriebsrat die Bewerbungsunterlagen aller Bewerber auszuhändigen und bis zur Beschlussfassung über den Antrag auf Zustimmung, längstens für eine Woche, zu überlassen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1986; Nr 13)
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Ort / Verlag / Datum: | 10.05.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.15 Betriebsverfassung
331.11 Arbeitnehmer: Anstellung 331.15 Mitbestimmung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.15 Betriebsverfassung | Dokument Nr. A-516162 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |