Aushändigung der Bewerbungsunterlagen aller Bewerber an den Betriebsrat : Bundesarbeitsgericht v.3.12.1985

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei Einstellungen von Arbeitnehmern dem Betriebsrat die Bewerbungsunterlagen aller Bewerber auszuhändigen und bis zur Beschlussfassung über den Antrag auf Zustimmung, längstens für eine Woche, zu überlassen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1986; Nr 13)
Ort / Verlag / Datum:10.05.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Betriebsverfassung
331.11 Arbeitnehmer: Anstellung
331.15 Mitbestimmung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.15 Betriebsverfassung Dokument Nr. A-516162 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage