Voraussetzungen einer wirksamen Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen : Bundesarbeitsgericht v.7.11.1985
Bei einer Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen gehört zum Kündigungsgrund die auf Grund einer Prognose festgestellte Besorgnis weiterer häufiger Fehlzeiten und eine sich hieraus ergebende erhebliche Beeinträchtigung der Interessen des Betriebs.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1986; Nr 16)
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Ort / Verlag / Datum: | 18.04.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
331.817 Krankenstand 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit | Dokument Nr. A-516157 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |