Voraussetzungen einer wirksamen Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen : Bundesarbeitsgericht v.7.11.1985

Bei einer Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen gehört zum Kündigungsgrund die auf Grund einer Prognose festgestellte Besorgnis weiterer häufiger Fehlzeiten und eine sich hieraus ergebende erhebliche Beeinträchtigung der Interessen des Betriebs.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1986; Nr 16)
Ort / Verlag / Datum:18.04.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.817 Krankenstand
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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