Rechtsschutzversicherung: Beginn der Verjährung des Deckungsanspruches : OGH 7 Ob 30/85 v.4.7.1985 - VersVG: 12 Abs.1

In der Rechtsschutzversicherung kann der Versicherungsnehmer die Leistung spätestens dann verlangen, wenn sich die Notwendigkeit einer Interessenwahrnehmung für ihn so konkret abzeichnet, dass er mit der Entstehung von Rechtskosten rechnen muss.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1986; Nr 4)
Ort / Verlag / Datum:04.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.022 Versicherungsverträge
347.439 Verjährung
34.03 Rechtsschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 368.022 Versicherungsverträge Dokument Nr. A-516156 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage