Bezahlung nicht angeordneter Überstunden : OGH 4 Ob 176/85 v.14.1.1986 - AZG: 10

Anspruch auf Überstundenbezahlung besteht auch dann, wenn der Arbeitgeber Arbeitsleistungen entgegennahm, die auch bei richtiger Arbeitseinteilung nicht in der normalen Arbeitszeit erledigt werden konnten.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1986; Nr 3)
Ort / Verlag / Datum:03.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.814 Überstunden
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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