Betriebsratskündigung bei Ausgleich : VwGH 84/01/0290 v.26.6.1985 - ArbVG: 120 Abs.1 - AO: 20 c Abs.2
120 Abs.1 1. Satz ArbVG wird durch 20 c Abs.2 AO nicht berührt und es bedarf daher auch in diesem Fall die Kündigung des Betriebsratsmitglieds der vorherigen Zustimmung des Einigungsamtes.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Recht der Wirtschaft (1986; Nr 3)
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Ort / Verlag / Datum: | 03.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.736 Konkursrecht
331.13 Kündigung: Arbeit 331.15 Arbeitsverfassung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.736 Konkursrecht | Dokument Nr. A-515868 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |