'Benützungsgebühr' und freie Verwertung nicht mehr geschützter Filmkopien
Die Benützungsgebühr stellt rechtlich gesehen das Entgelt für die Überlassung der Filmkopien dar.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Rundfunkrecht (1986; Nr 1/2; S 1-11)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 01.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.78 Urheberrecht
347.776 Wettbewerbsrecht 026.064 Filmsammlungen 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.78 Urheberrecht | Dokument Nr. A-514751 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |