2 ff, 29 HVG 5 Z 6 ImmMV 8 Abs 7 ImmMV : OGH 29.10.1985, 4 Ob 366/85
Dem Immobilienmakler ist eine Doppelvertretung grundsätzlich nicht verboten er kann vielmehr Geschäfte schliessen, bei denen er mit der Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen beider Teile betraut ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Blätter für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (1986; Nr 1)
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Ort / Verlag / Datum: | 01.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.778.56-052.5 Makler: Wohnungswesen
351.778.56 Wohnungsvermittlung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 351.778.56-052.5 Makler: Wohnungswesen | Dokument Nr. A-514749 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |