2 ff, 29 HVG 5 Z 6 ImmMV 8 Abs 7 ImmMV : OGH 29.10.1985, 4 Ob 366/85

Dem Immobilienmakler ist eine Doppelvertretung grundsätzlich nicht verboten er kann vielmehr Geschäfte schliessen, bei denen er mit der Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen beider Teile betraut ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Blätter für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (1986; Nr 1)
Ort / Verlag / Datum:01.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.778.56-052.5 Makler: Wohnungswesen
351.778.56 Wohnungsvermittlung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 351.778.56-052.5 Makler: Wohnungswesen Dokument Nr. A-514749 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage