Weiterbeschäftigungspflicht nach 9 Abs.2 BPersVG : BVerwG v.15.10.1985

Dem Arbeitgeber ist es nur dann zuzumuten, ein (früheres) Mitglied einer Jugend-oder Personalvertretung nach Abschluss der Berufsausbildung weiterzubeschäftigen, wenn ihm dafür eine Planstelle oder ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht, auf dem der Weiterbeschäftigungsberechtigte dauernd beschäftgt w...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Deutsches Verwaltungsblatt (1986; Nr 7; S 358-360)
Ort / Verlag / Datum:01.04.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.761 Lehrlinge
331.152 Jugendvertrauensrat
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.761 Lehrlinge Dokument Nr. A-514005 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage