Weiterbeschäftigungspflicht nach 9 Abs.2 BPersVG : BVerwG v.15.10.1985
Dem Arbeitgeber ist es nur dann zuzumuten, ein (früheres) Mitglied einer Jugend-oder Personalvertretung nach Abschluss der Berufsausbildung weiterzubeschäftigen, wenn ihm dafür eine Planstelle oder ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht, auf dem der Weiterbeschäftigungsberechtigte dauernd beschäftgt w...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Deutsches Verwaltungsblatt (1986; Nr 7; S 358-360)
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Ort / Verlag / Datum: | 01.04.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.761 Lehrlinge
331.152 Jugendvertrauensrat 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.761 Lehrlinge | Dokument Nr. A-514005 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |