Die Haftung des Arbeitnehmers - Grundlagen und Grenzen

Die eigenständige arbeitsrechtliche Haftungsordnung sollte nicht nur eine 'gefahrgeneigte', sondern jede betriebliche Tätigkeit erfassen. Schadensersatzpflichtig wird der Arbeitnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes muss seine Haftung aller...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1986; Nr 14; S 867-874)
VerfasserIn: Däubler, Wolfgang
Ort / Verlag / Datum:02.04.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht
331.021F Arbeit, gefährliche
347.513 Schadenersatz
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht Dokument Nr. A-513758 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage