Die Haftung des Arbeitnehmers - Grundlagen und Grenzen
Die eigenständige arbeitsrechtliche Haftungsordnung sollte nicht nur eine 'gefahrgeneigte', sondern jede betriebliche Tätigkeit erfassen. Schadensersatzpflichtig wird der Arbeitnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes muss seine Haftung aller...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift (1986; Nr 14; S 867-874)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 02.04.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht
331.021F Arbeit, gefährliche 347.513 Schadenersatz |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht | Dokument Nr. A-513758 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |