Werbungskostenpauschalbeträge gemäss 16 Abs.4 und 5 EStG
Durch die Regelung des 16 Abs.6 EStG soll demnach nur erreicht werden, dass für jene Teile eines Kalenderjahres, für welche jemand nicht als Funktionär einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft bestellt ist, die Pauschbeträge für Werbungskosten nicht anzuerkennen sind.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1986)
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Ort / Verlag / Datum: | 21.03.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.2 Einkommensteuer
336.2.026 Steuerbegünstigungen |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Durch die Regelung des 16 Abs.6 EStG soll demnach nur erreicht werden, dass für jene Teile eines Kalenderjahres, für welche jemand nicht als Funktionär einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft bestellt ist, die Pauschbeträge für Werbungskosten nicht anzuerkennen sind. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |