Überlassung von Arbeitnehmerdaten ins Ausland : VfGH B 642/81 v.8.3.1985

Die Regelung des 32 Abs.3 Z.3 Datenschutzgesetz widerspricht nicht dem Gleichheitssatz.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1986)
Ort / Verlag / Datum:21.03.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.721 Datenschutz
342.721(047) Datenschutz: Auskünfte
342.562 Gesetze: Verfassungsmässigkeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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