Wer haftet für die Notare? : Die Sonderstellung der Notare bei der Amtshaftung

Eine Sonderstellung in Amtshaftungssachen nehmen die Notare ein / Im öffentlich-rechtlichen Bereich, also im Bereich der hoheitsrechtlichen Vollziehung, ist der Notar zweifelsohne als sogenannter 'Gerichtskommissär' tätig / Ausserhalb seiner Tätigkeit als Gerichtskommissär ist dagegen der...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Tiroler Tageszeitung (1986)
VerfasserIn: Kohlegger, Karl
Ort / Verlag / Datum:21.04.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.961 Notare
347.56 Haftpflicht, berufliche
35.075 Amtshaftung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.961 Notare Dokument Nr. A-512972 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage