Wer haftet für die Notare? : Die Sonderstellung der Notare bei der Amtshaftung
Eine Sonderstellung in Amtshaftungssachen nehmen die Notare ein / Im öffentlich-rechtlichen Bereich, also im Bereich der hoheitsrechtlichen Vollziehung, ist der Notar zweifelsohne als sogenannter 'Gerichtskommissär' tätig / Ausserhalb seiner Tätigkeit als Gerichtskommissär ist dagegen der...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Tiroler Tageszeitung (1986)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 21.04.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.961 Notare
347.56 Haftpflicht, berufliche 35.075 Amtshaftung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.961 Notare | Dokument Nr. A-512972 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |