1328 und 1325 ABGB : OGH 7 Ob 566/85 v.9.5.1985

Bei Vergewaltigung gebührt Schmerzengeld auch für seelische Schmerzen solche können sich auch daraus ergeben, dass die Vergewaltigung in der Umgebung des Opfers bekannt geworden ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristische Blätter (1986; Nr 3/4; S 114-115)
Ort / Verlag / Datum:22.02.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.54 Sexualverbrechen
347.513 Schadenersatz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 343.54 Sexualverbrechen Dokument Nr. A-511333 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage