Die Vergebührung von Verlängerungsnachträgen (-zusätzen)
Zu den erklärten Zielen der GebGNov 1981 gehörte es, Verlängerungsnachträge selbst dann der Gebühr zu unterziehen, wenn die Vertragsdauer kein für die Höhe der Gebühr relevanter Umstand ist. Dieser Auffassung ist der VwGH jüngst in zwei Erkenntnissen gefolgt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Notariats-Zeitung (1986; Nr 2; S 25-33)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 02.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.28 Gebühren
347.4 Vertragsrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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