Die Vergebührung von Verlängerungsnachträgen (-zusätzen)

Zu den erklärten Zielen der GebGNov 1981 gehörte es, Verlängerungsnachträge selbst dann der Gebühr zu unterziehen, wenn die Vertragsdauer kein für die Höhe der Gebühr relevanter Umstand ist. Dieser Auffassung ist der VwGH jüngst in zwei Erkenntnissen gefolgt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Notariats-Zeitung (1986; Nr 2; S 25-33)
VerfasserIn: Taucher, Otto
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 02.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.28 Gebühren
347.4 Vertragsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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