Kriegsdienstverweigerung von freiwilligen Sanitätsoffizieren
Für Sanitätsoffiziere, die sich freiwillig zum Dienst in der Bundeswehr verpflichtet haben, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Feststellung, dass sie berechtigt sind, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Sozialhilfe und Sozialgesetzbuch (1986; Nr 3; S 120-124)
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Ort / Verlag / Datum: | 03.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 327.36 Wehrdienstverweigerung
34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 327.36 Wehrdienstverweigerung | Dokument Nr. A-510609 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |