Kriegsdienstverweigerung von freiwilligen Sanitätsoffizieren

Für Sanitätsoffiziere, die sich freiwillig zum Dienst in der Bundeswehr verpflichtet haben, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Feststellung, dass sie berechtigt sind, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Sozialhilfe und Sozialgesetzbuch (1986; Nr 3; S 120-124)
Ort / Verlag / Datum:03.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:327.36 Wehrdienstverweigerung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 327.36 Wehrdienstverweigerung Dokument Nr. A-510609 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage