Mitgehangen - mitgefangen : Storno und Kündigung von Versicherungsverträgen
Einmal unterschrieben, können Versicherungsverträge - vor allem aus dem Sachbereich - kaum gekündigt werden. Beim vorzeitigen Aussteigen aus einer Lebensversicherung meldet sich auch das Finanzamt zum Kassieren.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Kurier (1986)
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Ort / Verlag / Datum: | 12.04.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Aktive Person: | Koppe, Fritz
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Klassifikation: | 368.02 Versicherungsrecht
347.45 Konsumentenschutz 368 Versicherungswesen |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 368.02 Versicherungsrecht | Dokument Nr. A-510555 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |