Bankgeheimnis eidliche Vermögens-und Schuldenangabe : OGH 4 Ob 522/84 v.27.2.1985 - 23 KWG Art XLII EGZPO 547 ABGB
Auch dem ruhenden Nachlass des verstorbenen Kunden einer Kreditunternehmung kommt die Eigenschaft eines Kunden zu, dem gegenüber eine Berufung auf das Bankgeheimnis nicht in Betracht kommt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Notariats-Zeitung (1986; Nr 2; S 35-37)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 02.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.719 Bankgeheimnis
336.71 Banken 347.65/.68 Erbrecht 347.9 Zivilprozessordnung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Schreiben Sie den ersten Kommentar!