Bankgeheimnis eidliche Vermögens-und Schuldenangabe : OGH 4 Ob 522/84 v.27.2.1985 - 23 KWG Art XLII EGZPO 547 ABGB

Auch dem ruhenden Nachlass des verstorbenen Kunden einer Kreditunternehmung kommt die Eigenschaft eines Kunden zu, dem gegenüber eine Berufung auf das Bankgeheimnis nicht in Betracht kommt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Notariats-Zeitung (1986; Nr 2; S 35-37)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 02.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.719 Bankgeheimnis
336.71 Banken
347.65/.68 Erbrecht
347.9 Zivilprozessordnung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 336.719 Bankgeheimnis Dokument Nr. A-509795 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage