Vorsätzliche Ordnungswidrigkeiten als Indizien für die alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit?
Grundsätzlich sind daher vorsätzliche Ordnungswidrigkeiten isoliert betrachtet keine zuverlässigen Beweisanzeichen für eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit. Dem Angeklagten muss vielmehr nachgewiesen werden, dass sein Tatentschluss auf seine alkoholbedingte Enthemmung zurückzuführen ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift (1986; Nr 12; S 757-761)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 19.03.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 613.81 Alkoholismus
351.811 Strassenverkehrsordnung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Grundsätzlich sind daher vorsätzliche Ordnungswidrigkeiten isoliert betrachtet keine zuverlässigen Beweisanzeichen für eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit. Dem Angeklagten muss vielmehr nachgewiesen werden, dass sein Tatentschluss auf seine alkoholbedingte Enthemmung zurückzuführen ist. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |