Vorsätzliche Ordnungswidrigkeiten als Indizien für die alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit?

Grundsätzlich sind daher vorsätzliche Ordnungswidrigkeiten isoliert betrachtet keine zuverlässigen Beweisanzeichen für eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit. Dem Angeklagten muss vielmehr nachgewiesen werden, dass sein Tatentschluss auf seine alkoholbedingte Enthemmung zurückzuführen ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1986; Nr 12; S 757-761)
VerfasserIn: Groth, Klaus-Ulrich
Ort / Verlag / Datum:19.03.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:613.81 Alkoholismus
351.811 Strassenverkehrsordnung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 613.81 Alkoholismus Dokument Nr. A-509791 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage