Vorsätzliche Ordnungswidrigkeiten als Indizien für die alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit?
Grundsätzlich sind daher vorsätzliche Ordnungswidrigkeiten isoliert betrachtet keine zuverlässigen Beweisanzeichen für eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit. Dem Angeklagten muss vielmehr nachgewiesen werden, dass sein Tatentschluss auf seine alkoholbedingte Enthemmung zurückzuführen ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift (1986; Nr 12; S 757-761)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 19.03.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 613.81 Alkoholismus
351.811 Strassenverkehrsordnung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 613.81 Alkoholismus | Dokument Nr. A-509791 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |