2 UWG : OGH 4 Ob 393/85 v.26.11.1985
An die Werbung mit Preisgegenüberstellungen ist ein strenger Massstab anzulegen. Insbesondere 'Statt-Preis-Werbung' verstösst dann gegen 2 UWG, wenn mangels näherer Erläuterung, wessen Preise zum Vergleich herangezogen werden, eine Irreführung des Käuferpublikums möglich ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Medien und Recht (1986; Nr 1; S 27-28)
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Ort / Verlag / Datum: | 02.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.776 Wettbewerbsrecht
659.1 Werbung 658.8.03 Preisbildung, betriebliche 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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