2 UWG : OGH 4 Ob 393/85 v.26.11.1985

An die Werbung mit Preisgegenüberstellungen ist ein strenger Massstab anzulegen. Insbesondere 'Statt-Preis-Werbung' verstösst dann gegen 2 UWG, wenn mangels näherer Erläuterung, wessen Preise zum Vergleich herangezogen werden, eine Irreführung des Käuferpublikums möglich ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Medien und Recht (1986; Nr 1; S 27-28)
Ort / Verlag / Datum:02.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.776 Wettbewerbsrecht
659.1 Werbung
658.8.03 Preisbildung, betriebliche
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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