1 und 5 AusvG = AusvV i. d. F. der Wiederverlautbarung : OGH 4 Ob 390/85 v.12.11.1985
Eine nach dem Sommerschlussverkauf und 6 Monate nach dem Winterschlussverkauf erfolgte Ankündigung 'Wintersportbekleidung, Markenqualität zu Sommerpreisen bis zu 50 % reduziert', unterliegt daher nicht den Beschränkungen des AusvG.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Medien und Recht (1986; Nr 1; S 28-29)
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Ort / Verlag / Datum: | 02.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 381.747 Ausverkauf
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 381.747 Ausverkauf | Dokument Nr. A-509018 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |