1 und 5 AusvG = AusvV i. d. F. der Wiederverlautbarung : OGH 4 Ob 390/85 v.12.11.1985

Eine nach dem Sommerschlussverkauf und 6 Monate nach dem Winterschlussverkauf erfolgte Ankündigung 'Wintersportbekleidung, Markenqualität zu Sommerpreisen bis zu 50 % reduziert', unterliegt daher nicht den Beschränkungen des AusvG.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Medien und Recht (1986; Nr 1; S 28-29)
Ort / Verlag / Datum:02.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:381.747 Ausverkauf
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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