1 und 5 AusvG = AusvV i. d. F. der Wiederverlautbarung : OGH 4 Ob 390/85 v.12.11.1985
Eine nach dem Sommerschlussverkauf und 6 Monate nach dem Winterschlussverkauf erfolgte Ankündigung 'Wintersportbekleidung, Markenqualität zu Sommerpreisen bis zu 50 % reduziert', unterliegt daher nicht den Beschränkungen des AusvG.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Medien und Recht (1986; Nr 1; S 28-29)
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Ort / Verlag / Datum: | 02.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 381.747 Ausverkauf
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Eine nach dem Sommerschlussverkauf und 6 Monate nach dem Winterschlussverkauf erfolgte Ankündigung 'Wintersportbekleidung, Markenqualität zu Sommerpreisen bis zu 50 % reduziert', unterliegt daher nicht den Beschränkungen des AusvG. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |