GG Art.9 Abs.3 Europäische Sozialcharta Art.6 Nr.2 und Nr.4 : BAG v.5.3.1985

Der Sympathiestreik einer Gewerkschaft, mit dem sie zugunsten einer anderen Gewerkschaft in einen Tarifkonflikt dieser Gewerkschaft mit einem einzelnen Unternehmen um den Abschluss eines Firmentarifvertrags eingreift, ist in der Regel rechtswidrig / Der streikbedingte Produktionsausfall stellt noch...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristenzeitung (1986; Nr 4; S 195-198)
Ort / Verlag / Datum:21.02.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Streikrecht
331.881 Gewerkschaften
347.513 Schadenersatz
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 351.83 Streikrecht Dokument Nr. A-506456 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage