Wirksamer Datenschutz in Arbeitswelt : Persönlichkeitssphäre darf nicht verletzt werden / Entsprechende Vorschriften müssen verständlich sein

Erweiterung der Mitbestimmungsrechte der Belegschaften bei Planung und Einsatz von Personaldatenverarbeitungssystemen auch ein entsprechend wirksamer Schutz der Persönlichkeitssphäre durch das Datenschutzgesetz.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue AZ (1986)
Ort / Verlag / Datum:28.02.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.721 Datenschutz
331.15 Personalinformationssystem
331.15 Mitbestimmung
061.1:331 ÖAKT
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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