Die SPD wirft der Koalition skrupellosen Missbrauch der Macht vor : Nach dem Kompromiss über den Schleppnetz-Paragraphen
Die Delikte, die bei einer Schleppnetzfahndung verfolgt werden dürfen, auf die Schwerstkriminalität zu begrenzen. Dies bedeutet eine Reduzierung von rund 80 auf knapp 20 Delikte wie Terrorismus, Mord, schwerer Raub oder Rauschgifthandel. Grundsätzlich soll ein Richter eine solche Fahndung anordnen,...
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Veröffentlicht in: | Süddeutsche Zeitung (1986)
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Ort / Verlag / Datum: | 20.02.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.75 Sicherheit, öffentliche
343.1 Strafprozessordnung 351.755.62 Ausweise |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 351.75 Sicherheit, öffentliche | Dokument Nr. A-505941 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |