Die SPD wirft der Koalition skrupellosen Missbrauch der Macht vor : Nach dem Kompromiss über den Schleppnetz-Paragraphen

Die Delikte, die bei einer Schleppnetzfahndung verfolgt werden dürfen, auf die Schwerstkriminalität zu begrenzen. Dies bedeutet eine Reduzierung von rund 80 auf knapp 20 Delikte wie Terrorismus, Mord, schwerer Raub oder Rauschgifthandel. Grundsätzlich soll ein Richter eine solche Fahndung anordnen,...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Süddeutsche Zeitung (1986)
Ort / Verlag / Datum:20.02.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.75 Sicherheit, öffentliche
343.1 Strafprozessordnung
351.755.62 Ausweise
Region:BRD
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