Arbeitsunfähigkeit als Kündigungsgrund : VwGH 85/01/0066 v.8.5.1985 - ArbVG: 105 Abs.3 Z.2 lit. a

Zahlreiche Krankenstände und nachfolgende dauernde Arbeitsunfähigkeit rechtfertigen die Kündigung.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1986; Nr 9)
Ort / Verlag / Datum:26.02.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368-013 Arbeitsunfähigkeit
331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Zahlreiche Krankenstände und nachfolgende dauernde Arbeitsunfähigkeit rechtfertigen die Kündigung.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog