Arbeitsunfähigkeit als Kündigungsgrund : VwGH 85/01/0066 v.8.5.1985 - ArbVG: 105 Abs.3 Z.2 lit. a
Zahlreiche Krankenstände und nachfolgende dauernde Arbeitsunfähigkeit rechtfertigen die Kündigung.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Industrie (1986; Nr 9)
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Ort / Verlag / Datum: | 26.02.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368-013 Arbeitsunfähigkeit
331.13 Kündigung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Zahlreiche Krankenstände und nachfolgende dauernde Arbeitsunfähigkeit rechtfertigen die Kündigung. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |