Arbeitsunfähigkeit als Kündigungsgrund : VwGH 85/01/0066 v.8.5.1985 - ArbVG: 105 Abs.3 Z.2 lit. a
Zahlreiche Krankenstände und nachfolgende dauernde Arbeitsunfähigkeit rechtfertigen die Kündigung.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Industrie (1986; Nr 9)
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Ort / Verlag / Datum: | 26.02.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368-013 Arbeitsunfähigkeit
331.13 Kündigung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 368-013 Arbeitsunfähigkeit | Dokument Nr. A-505700 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |