Motiv für Personalabbau : VGH 82/01/0270 v.13.11.1985

Die Kenntnis des Arbeitgebers von den Aktivitäten um die Installierung eines Betriebsrates ist schon deshalb für das Zutreffen eines Anfechtungsgrundes im Sinne des 105 Abs.3 Z.1 lit. b und e ArbVG logische Voraussetzung, weil der in dieser Regelung verankerte Kündigungsschutz sich nur auf Betätigun...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1986)
Ort / Verlag / Datum:07.03.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Arbeitsverfassung
331.152 Betriebsratswahlen
331.135 Kündigungsschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Bestandshinweis

Der vorliegende Titel ist in den folgenden Bestand integriert:
ARD Betriebsdienst (1986)