Unzulässige Revision infolge nur teilweiser Ausführung des Rechtsmittels : OGH 4 Ob 111/85 v.1.10.1985 - Arbeitsverhinderung wegen Führerscheinprüfung
Die Verbesserung einer Revision ist nur zulässig, wenn ein in der Rechtsmittelschrift vorgeschriebenes Vorbringen fehlt. Inhaltliche Mängel eines Schriftsatzes im Sinne sachlich unrichtiger oder unschlüssiger Ausführungen sind jedoch auch nach dem neuen Recht nicht verbesserungsfähig.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1986)
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Ort / Verlag / Datum: | 07.03.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 34.038 Rechtsmittel
347.9 Zivilprozessordnung 347.9 Prozessverfahren 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 34.038 Rechtsmittel | Dokument Nr. A-505531 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |