Unzulässige Revision infolge nur teilweiser Ausführung des Rechtsmittels : OGH 4 Ob 111/85 v.1.10.1985 - Arbeitsverhinderung wegen Führerscheinprüfung

Die Verbesserung einer Revision ist nur zulässig, wenn ein in der Rechtsmittelschrift vorgeschriebenes Vorbringen fehlt. Inhaltliche Mängel eines Schriftsatzes im Sinne sachlich unrichtiger oder unschlüssiger Ausführungen sind jedoch auch nach dem neuen Recht nicht verbesserungsfähig.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1986)
Ort / Verlag / Datum:07.03.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:34.038 Rechtsmittel
347.9 Zivilprozessordnung
347.9 Prozessverfahren
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 34.038 Rechtsmittel Dokument Nr. A-505531 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage