Unfallhaftung : OGH 1 Ob 45/83 v.25.1.1984 / Zu-und Zusammenrechnung des Schadens

Ist der Arbeitgeber eine juristische Person, so haftet er gemäss 335 Abs.1 ASVG für Ersatzansprüche nach 334 ASVG, wenn der Arbeitsunfall durch ein Mitglied des geschäftsführenden Organes der juristischen Person grob fahrlässig verursacht worden ist / Der Schaden ist dem Bund zuzurechnen, wenn ein L...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1986)
Ort / Verlag / Datum:07.03.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.41 Unfallversicherung (SV)
347.513 Schadenersatz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 368.41 Unfallversicherung (SV) Dokument Nr. A-505529 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage