Unfallhaftung : OGH 1 Ob 45/83 v.25.1.1984 / Zu-und Zusammenrechnung des Schadens
Ist der Arbeitgeber eine juristische Person, so haftet er gemäss 335 Abs.1 ASVG für Ersatzansprüche nach 334 ASVG, wenn der Arbeitsunfall durch ein Mitglied des geschäftsführenden Organes der juristischen Person grob fahrlässig verursacht worden ist / Der Schaden ist dem Bund zuzurechnen, wenn ein L...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1986)
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Ort / Verlag / Datum: | 07.03.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.41 Unfallversicherung (SV)
347.513 Schadenersatz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 368.41 Unfallversicherung (SV) | Dokument Nr. A-505529 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |