Höchstgericht nimmt Bezirken Rechte weg

Ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes hob den Paragraphen 69 der Wiener Bauordnung auf, der den Bezirksvertretungen die Entscheidung bei kleineren Abänderungen der Bebauungspläne garantierte. Statt dessen soll das letzte Wort nun wieder beim Magistrat liegen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Kronen Zeitung (1986)
Ort / Verlag / Datum:08.02.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:711.62 Bauordnung
352 Gemeindeverwaltung
Region:Wien
Österreich
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Ablageschlagwort: 711.62 Bauordnung Dokument Nr. A-504790 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage