Die kartellrechtliche Beurteilung von Bieterabsprachen in Kunstversteigerungen

Die deutsche wie die EG-Kartellbehörde verfahren nach dem Opportunitätsprinzip. Es steht in ihrem pflichtgemässen Ermessen, ob sie ein Bussgeldverfahren durchführen wollen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1986; Nr 6; S 313-316)
VerfasserIn: Hennig, Werner
Ort / Verlag / Datum:07.02.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.733 Kartellrecht
347.776 Wettbewerbsrecht
7 Kunst
Region:BRD
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