Die kartellrechtliche Beurteilung von Bieterabsprachen in Kunstversteigerungen
Die deutsche wie die EG-Kartellbehörde verfahren nach dem Opportunitätsprinzip. Es steht in ihrem pflichtgemässen Ermessen, ob sie ein Bussgeldverfahren durchführen wollen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1986; Nr 6; S 313-316)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 07.02.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.733 Kartellrecht
347.776 Wettbewerbsrecht 7 Kunst |
Region: | BRD
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.733 Kartellrecht | Dokument Nr. A-504778 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |