Die wettbewerbs-und bürgerlich-rechtlichen Grenzen der wirtschaftlichen Betätigung von Idealvereinen
Das bürgerlich-rechtliche Nebenzweckprivileg i. S. des 21 BGB vermag den objektiven Charakter des Vorliegens einer Wettbewerbshandlung, die von einem eingetragenen Verein ausgeht, nicht zu verändern.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Wettbewerb in Recht und Praxis (1986; Nr 2; S 63-71)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 02.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 061.2 Vereine
347.776 Wettbewerb, unlauterer 347.776 Wettbewerbsrecht |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 061.2 Vereine | Dokument Nr. A-504696 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |