Die Immunität der Abgeordneten im Disziplinarverfahren
Disziplinarverfahren gegen Abgeordnete können ohne Zustimmung des Parlaments durchgeführt werden. Das Parlament kann die Aussetzung des Verfahrens nicht verlangen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Öffentliche Verwaltung (1986; Nr 3; S 93-98)
|
---|---|
VerfasserIn: |
|
Ort / Verlag / Datum: | 02.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.534.2 Immunität (Abgeordnete)
342.534 Abgeordnete |
Region: | BRD
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Schreiben Sie den ersten Kommentar!