Die Immunität der Abgeordneten im Disziplinarverfahren
Disziplinarverfahren gegen Abgeordnete können ohne Zustimmung des Parlaments durchgeführt werden. Das Parlament kann die Aussetzung des Verfahrens nicht verlangen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Öffentliche Verwaltung (1986; Nr 3; S 93-98)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 02.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.534.2 Immunität (Abgeordnete)
342.534 Abgeordnete |
Region: | BRD
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 342.534.2 Immunität (Abgeordnete) | Dokument Nr. A-504690 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |