Die Immunität der Abgeordneten im Disziplinarverfahren

Disziplinarverfahren gegen Abgeordnete können ohne Zustimmung des Parlaments durchgeführt werden. Das Parlament kann die Aussetzung des Verfahrens nicht verlangen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1986; Nr 3; S 93-98)
VerfasserIn: Bornemann, Roland
Ort / Verlag / Datum:02.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.534.2 Immunität (Abgeordnete)
342.534 Abgeordnete
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 342.534.2 Immunität (Abgeordnete) Dokument Nr. A-504690 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage