Begriff des Journalisten, Urheberrechtsverwertung bei Radiosprechern : VwGH 85/14/0057 v.26.9.1985

So ist derjenige, der diese aktuellen Informationen sammelt und im Rahmen der Radiosendung verarbeitet, als Journalist einzustufen. Bei der Gestaltung einer Hörfunksendung vorstehenden Inhaltes handelt es sich um die Schaffung eines urheberrechtlich geschützten Werkes.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1986; Nr 1)
Ort / Verlag / Datum:01.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.78 Urheberrecht
654.19 Rundfunk
070.4 Journalisten
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.78 Urheberrecht Dokument Nr. A-504660 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage