Verfallsklausel im KV für das eisen-und metallverarbeitende Gewerbe : OGH 4 Ob 78/85 v.9.7.1985

Eine Sittenwidrigkeit solcher Klauseln im Sinne des 879 Abs.2 ABGB kann nur dann angenommen werden, wenn sie zum Nachteil des Arbeitnehmers gegen zwingende gesetzliche Fristbestimmungen - wie etwa 1162 d ABGB oder 34 AngG - verstossen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht INFAS (1986; Nr 1)
Ort / Verlag / Datum:01.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Kollektivverträge
347.439 Verjährung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Bestandshinweis

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Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht INFAS (1986; Nr 1)