Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes wegen beharrlicher Pflichtverletzung : VwGH Zl 83/01/0240 v.28.3.1985
Auch beharrliche Verletzungen anderer gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten erfüllen den Tatbestand nach 121 Z.3 ArbVG, so Verletzungen der Anstandspflicht.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht INFAS (1986; Nr 1)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | 01.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.135 Kündigungsschutz
331.13 Kündigung: Arbeit 331.13 Entlassung: Arbeit 331.152 Betriebsrat 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Bestandshinweis
Der vorliegende Titel ist in den folgenden Bestand integriert:
Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht INFAS (1986; Nr 1)
Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht INFAS (1986; Nr 1)