1313 a und 1168 Abs.2 ABGB

Die örtliche Verlegung des vom Unternehmer beigestellten Arbeitsgeräts durch den Besteller erfolgt IdR im Rahmen der dem Besteller obliegenden Mitwirkung an der Herstellung des Werkes.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristische Blätter (1985; Nr 23/24; S 748-750)
VerfasserIn: Wilhelm, Georg
Ort / Verlag / Datum:14.12.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.513 Schadenersatz
347.44 Werkverträge
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.513 Schadenersatz Dokument Nr. A-504122 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage