Abgeltung bei Mitarbeit aus ehelicher Beistandspflicht : VGH 85/14/0087, 0088 v.29.10.1985 - Voraussetzung für Dienstverhältnis zwischen Ehegatten - Leistungslohn
Dienstverhältnisse zwischen Ehegatten werden steuerlich nur anerkannt, wenn eine Entlohnung stattfindet, wie sie zwischen Fremden üblich ist. Bei Dienstverhältnissen zwischen Fremden ist eine Entlohnung üblich, die sich nach der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers richtet.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1986)
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Ort / Verlag / Datum: | 31.01.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 3-057.5 Familienangehörige, mithelfende
331.2 Gehälter 331.2 Löhne 34.038 Rechtsprechung 336.2 Steuerrecht |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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