Abgeltung bei Mitarbeit aus ehelicher Beistandspflicht : VGH 85/14/0087, 0088 v.29.10.1985 - Voraussetzung für Dienstverhältnis zwischen Ehegatten - Leistungslohn

Dienstverhältnisse zwischen Ehegatten werden steuerlich nur anerkannt, wenn eine Entlohnung stattfindet, wie sie zwischen Fremden üblich ist. Bei Dienstverhältnissen zwischen Fremden ist eine Entlohnung üblich, die sich nach der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers richtet.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1986)
Ort / Verlag / Datum:31.01.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:3-057.5 Familienangehörige, mithelfende
331.2 Gehälter
331.2 Löhne
34.038 Rechtsprechung
336.2 Steuerrecht
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 3-057.5 Familienangehörige, mithelfende Dokument Nr. A-502637 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage