Wenn die Skier gar nicht gestohlen wurden / Kein Pardon für Versicherungsbetrüger
Der Gesetzgeber sieht dafür Strafen bis zu drei Jahren Haft vor. Weil aber 80 Prozent der Betrüger Ersttäter sind, wird oft ein bedingtes Urteil oder eine Geldbusse ausgesprochen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Presse (1986)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 26.02.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 343.721 Betrug
343.711 Diebstahl 368.025.8 Versicherungsleistungen 368.03 Versicherungswirtschaft |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der Gesetzgeber sieht dafür Strafen bis zu drei Jahren Haft vor. Weil aber 80 Prozent der Betrüger Ersttäter sind, wird oft ein bedingtes Urteil oder eine Geldbusse ausgesprochen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |