Wenn die Skier gar nicht gestohlen wurden / Kein Pardon für Versicherungsbetrüger

Der Gesetzgeber sieht dafür Strafen bis zu drei Jahren Haft vor. Weil aber 80 Prozent der Betrüger Ersttäter sind, wird oft ein bedingtes Urteil oder eine Geldbusse ausgesprochen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1986)
VerfasserIn: Gründel, Eva
Ort / Verlag / Datum:26.02.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.721 Betrug
343.711 Diebstahl
368.025.8 Versicherungsleistungen
368.03 Versicherungswirtschaft
Region:Österreich
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