Wenn die Skier gar nicht gestohlen wurden / Kein Pardon für Versicherungsbetrüger
Der Gesetzgeber sieht dafür Strafen bis zu drei Jahren Haft vor. Weil aber 80 Prozent der Betrüger Ersttäter sind, wird oft ein bedingtes Urteil oder eine Geldbusse ausgesprochen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Presse (1986)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 26.02.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 343.721 Betrug
343.711 Diebstahl 368.025.8 Versicherungsleistungen 368.03 Versicherungswirtschaft |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 343.721 Betrug | Dokument Nr. A-502582 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |