Fahrlässigkeit bei Bankauskünften : OGH 7 Ob 666/84 v.22.11.1984
Ein Haftungsausschluss kann grundsätzlich auch für grobe Fahrlässigkeit wirksam werden, soferne diese nicht so krass ist, dass mit ihr nach den Erfahrungen des täglichen Lebens und nach redlicher Verkehrsausübung nicht gerechnet werden muss.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Finanznachrichten (1986; Nr 7)
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Ort / Verlag / Datum: | 13.02.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.71 Banken
347.56 Haftpflicht, berufliche 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Ein Haftungsausschluss kann grundsätzlich auch für grobe Fahrlässigkeit wirksam werden, soferne diese nicht so krass ist, dass mit ihr nach den Erfahrungen des täglichen Lebens und nach redlicher Verkehrsausübung nicht gerechnet werden muss. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |